20
Sep
2015

Zur Vertiefung --->>> #Workfare ist #Warfare #gegen einen #Aufstand der #Armen - #Bürgerarbeit [via bag-plesa]

 
 

Bürgerarbeit

http://www.bag-plesa.de/texte/I.f.s.G.Wiesbaden_buergerarbeit-2010-08-11.htm

by. Rainer W. Monzheimer, I.f.s.G. e.V.,
Wiesbaden

&xnbsp;Inhalt aus Wikipedia

Bürgerarbeit
ist eine Bezeichnung für sehr unterschiedliche Konzepte zur Ausübung von
Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, für die kein regulärer Arbeitsmarkt
besteht.

Der diesbezügliche Sprachgebrauch ist im einzelnen
uneinheitlich. Teilweise wird darunter eine freiwillige Tätigkeit verstanden,
teils aber auch die Zuweisung einer Maßnahme,
die im Falle der Weigerung des Betroffenen mit für ihn nachteiligen Sanktionen
bewehrt ist.

Im letzteren Fall handelt es sich um ein Konzept der sogenannten Workfare, das darauf abzielt, die Bezieher von
Leistungen zur Grundsicherung
für Arbeitsuchende
(vor 2005: Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe) zu aktivieren
und in einer gemeinnützigen Arbeit auf kommunaler Ebene einzusetzen.

Konzept der
Bayerisch-Sächsischen Zukunftskommission 1996/1997

Das Konzept der Bürgerarbeit
geht ursprünglich auf die „Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern
und Sachsen“ zurück, die in den Jahren 1996 und 1997 unter dem Vorsitz von Meinhard Miegel einen
dreiteiligen Bericht vorlegte, der den Titel trug: „Erwerbstätigkeit und
Arbeitslosigkeit in Deutschland: Entwicklung, Ursachen, Maßnahmen".[1]

Die Kommission, der u.a. auch der Soziologe Ulrich
Beck
angehörte, definierte die Bürgerarbeit
als ein

„freiwilliges gesellschaftliches Engagement, das
projektgebunden (und damit zeitlich begrenzt) in kooperativen, selbstorganisierten Arbeitsformen unter der Regie eines
Gemeinwohl-Unternehmers autorisiert, abgestimmt mit dem (kommunalen) Ausschuß für Bürgerarbeit
ausgeschrieben, beraten und durchgeführt wird. Bürgerarbeit
wird nicht entlohnt, aber belohnt und zwar immateriell (durch Qualifikationen,
Ehrungen, die Anerkennung von Rentenansprüchen und Sozialzeiten, ‚Favor Credits‘ etc.). Materiell
erhalten diejenigen ein Bürgergeld, die hierauf existentiell angewiesen sind.
Die Maßstäbe sind die gleichen wie bei der Gewährung von Sozialhilfe; deshalb
können die erforderlichen Mittel aus den Haushalten der Sozialhilfe und
gegebenenfalls der Arbeitslosenhilfe entnommen werden. Jedoch, die Bezieher von
Bürgergeld sind – bei sonst gleichen Voraussetzungen – keine Empfänger von
Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, da sie in Freiwilligen-Initiativen gemeinnützig
tätig sind. Auch stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn sie das
nicht wünschen. Sie sind keine Arbeitslosen.
[2]“

Es handelt sich demnach bei der Bürgerarbeit
um eine neue Form des Ehrenamts,[3]
das aber sozial anerkannt wird und das insbesondere auch eine Bezahlung in Form
eines Bürgergelds mit sich bringt,
welches höher bemessen ist als die damaligen Fürsorgeleistungen Sozialhilfe und
Arbeitslosenhilfe. Wesentlich ist, dass es sich dabei um eine freiwillige
Tätigkeit handeln soll, „jenseits der Erwerbsarbeit und jenseits der
Arbeitspflicht für Sozialhilfeempfänger“
.[2]

Einführung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2005

Die vorstehenden Grundgedanken wurden dann bei der Neufassung des
Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilferechts im Zuge des sogenannten Hartz-Konzepts nicht mehr aufgegriffen. Das 2005 in
Kraft getretene Sozialgesetzbuch II
konzentriert sich in seiner Zielsetzung darauf, „erwerbsfähige
Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit [zu]
unterstützen und den Lebensunterhalt [zu] sichern“
(§ 1 SGB II).
Der „Grundsatz des Forderns“ ist dort seitdem in § 2 SGB II
enthalten. Dort heißt es in § 2 Abs. 1 S. 3 SGB II: „Wenn
eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht
möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare
Arbeitsgelegenheit zu übernehmen“.

Die Erbringung von Leistungen kann davon abhängig gemacht werden, dass der
Betroffene eine solche Tätigkeit aufnimmt, soweit sie ihm zumutbar ist.
Rechtsgrundlage für solche Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung
ist § 16d SGB II.
Sie sind umgangssprachlich als sogenannte
„Ein-Euro-Jobs“ bekanntgeworden. Die Ablehnung eines
solchen Tätigkeit durch den Betroffenen kann mit der Kürzung des Leistungen nach
§ 16d SGB II
sanktioniert werden, wenn es ihm zumutbar gewesen wäre, die Tätigkeit anzunehmen
und sie auszuüben.

Vornehmlich in Bayern, in Sachsen[4]
und in Sachsen-Anhalt wurden arbeitslose Hilfebedürftige zu einer sogenannten „Bürgerarbeit“
in öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, deren Bezahlung durch die Kommunen
nur leicht oberhalb der Regelsätze zur Grundsicherung liegt.

Geplante
Bürgerarbeit
ab 2011

Die Bundesregierung hat zur Jahresmitte 2010 angekündigt, ab Januar 2011 eine
neue Form von Bürgerarbeit
einzuführen. Vorbild seien die Projekte in Sachsen-Anhalt. Dabei handele es sich
um „die konsequenteste Form des Förderns und Forderns“.[5][6]
160.000 Langzeitarbeitslose seien für das dreijährige Programm ausgewählt
worden. Sie würden in einer „mindestens sechsmonatigen ‚Aktivierungsphase‘“
„getestet“
.[5]
Wer danach noch nicht vermittelt worden sei, werde nach Maßgabe der Kommunen zu
einer gemeinnützigen Arbeit herangezogen (beispielsweise bei der
Seniorenbetreuung, bei Sportvereinen, bei der Arbeit in öffentlichen
Gartenanlagen). Dabei würden den Betroffenen für 30 Stunden Arbeit pro
Woche 1080 Euro gezahlt, bei 20 Wochenstunden seien es
720 Euro.[7]
In diesen Beträgen ist der Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers
enthalten. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verbleibe dem Betroffenen im Fall der 30-Stunden-Woche ein Entgelt von
900 Euro.[5]
An dem Programm seien etwa die Hälfte der Grundsicherungsträger
beteiligt.[7]
Die Mittel hierfür entstammten dem Bundeshaushalt (1,3 Milliarden Euro) und
dem Europäischen
Sozialfonds
(200 Mio. Euro pro Jahr).[7]
Dies reiche aus, um 34.000 „Bürgerarbeitsplätze“ zu finanzieren.[7]

Kritik

Das ursprüngliche Konzept der Bürgerarbeit
war vor allem wegen seiner resignativen Tendenzen kritisiert
worden: Einerseits werde am Ethos der Arbeitsgesellschaft festgehalten, indem
die Erwerbsarbeit als Norm und die Bürgerarbeit
als Ausnahme für diejenigen angesehen werde, die von der Erwerbsarbeit ausgeschlossen
seien. Andererseits würde es aber durch die Einführung der Bürgerarbeit
und des Bürgergeldes zu einer nicht wünschenswerten Bürokratisierung des
ehrenamtlichen Sektors kommen. Dem hielt Ulrich Beck entgegen, es gehe bei dem
Konzept gerade darum, sich von den hergebrachten Modellen zu lösen. An die
Stelle von bezahlter Arbeit trete seiner Auffassung nach nicht unbezahlte
Arbeit, sondern „Arbeit“. Das Bürgergeld solle nicht „nackt“
gezahlt werden, „sondern mit Angeboten der inklusiven Gesellschaft auf aktive
Mitwirkung“
verbunden sein.[8]

Die aktuell diskutierten Konzepte der Bürgerarbeit
als Workfare-Programm werden von allen
gesellschaftlichen Gruppen kritisch beurteilt. Auch von konservativer Seite wird
die Gefahr gesehen, hierdurch könnten reguläre Arbeitsplätze im öffentlichen
Dienst verdrängt werden.[9]
Die Erfahrung habe gezeigt, dass in Sachsen-Anhalt nur ein Zehntel der
Betroffenen anschließend eine reguläre Stelle gefunden hätten.[9]
Es bestehe die Gefahr, dass mehrere Millionen Euro an Steuergeldern damit
„verpulvert“ würden.[9]
Die Grünen
vermuten zudem, die nun vorgesehene Bürgerarbeit
ziele nur darauf ab, einen neuen Anlass zum Sanktionieren von Hartz-IV-Beziehern zu schaffen, um die Betroffenen so aus
dem Leistungsbezug zu drängen.[5]
Die Linkspartei bezeichnete das
vorgesehene Programm aus dem gleichen Grund als eine Erpressung von
Arbeitslosen.[5]
Der DGB wies
darauf hin, dass die angekündigten Einkünfte aus der Bürgerarbeit
in vielen Fällen nicht existenzsichernd sein werden,
so dass ergänzende Leistungen gewährt werden müssten.[5]

Siehe auch

Literatur

  • Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und
    Sachsen: Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland: Entwicklung,
    Ursachen, Maßnahmen.
    1996/1997. Teil I,
    Teil II,
    Teil III.
  • Ulrich Beck. Kapitalismus ohne
    Arbeit
    . In: DER SPIEGEL 20/1996, 140–146.

Weblinks

Nachweise


  1. Kommission
    für Zukunftsfragen Bayern–Sachsen
    . Bayerisches
    Landesportal. Abgerufen am 9. Juli 2010.
  2. a
    b
    Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen:
    Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland: Entwicklung,
    Ursachen, Maßnahmen.
    Teil III: Maßnahmen zur Verbesserung der
    Beschäftigungslage.
    S. 148f. (PDF,
    abgerufen am 9. Juli 2010). – Gliederungsbullets in Fließtext umgesetzt.

  3. Marcel Erlinghagen: Die
    sozialen Risiken „Neuer Ehrenamtlichkeit“. Zur Zukunft des Ehrenamtes am
    Beispiel der „
    Bürgerarbeit“.

    In: Aus Politik und Zeitgeschichte. (B 25-26/2001), S. 33–38.

  4. Dresden:
    Bürgerarbeit
    für Arbeitslose ab 1. April.
    de.wikinews.org, 20. Februar 2007.
  5. a
    b
    c
    d
    e
    f
    Von
    der Leyen stellt „
    Bürgerarbeit“
    vor.
    In: Spiegel Online. 9. Juli 2010.

  6. Kerstin Schwenn: Bürgerarbeit
    für Arbeitslose.
    In: FAZ.net 9. Juli 2010.
  7. a
    b
    c
    d
    Bürgerarbeit
    ist konsequentes Fördern und Fordern.
    Bundesarbeitsministerium.
    Pressemitteilung, 9. Juli 2010.

  8. Ulrich Beck. Kapitalismus ohne
    Arbeit
    . In: DER SPIEGEL 20/1996, 140ff., 144, 146.
  9. a
    b
    c
    Kerstin Schwenn: Kostspielige
    Bürgerarbeit.

    In: FAZ.net 9. Juli 2010.

 




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